Bäcker weisen gegenüber der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung ein 167-fach erhöhtes relatives Risiko für obstruktive allergische Atemwegserkrankungen auf, das sich deutlich in der Berufskrankheitenstatistik widerspiegelt.
Dazu ist anzumerken, dass in der Berufskrankheitenstatistik nur jene Fälle gezählt werden, welche die Bedingung der Anerkennung erfüllen und die schädigende Tätigkeit aufgegeben haben. Da ein Berufswechsel z. B. für selbständige Bäcker nahezu unmöglich ist, sind pro Jahr noch ca. 20 Betroffene dazuzurechnen, die trotz Bäckerasthma auch weiterhin ihre Backstubenarbeit verrichten.
Dieses Problem ist kein österreichisches Spezifikum, sondern zeigt sich in allen europäischen Ländern mit vergleichbarer Backtechnik.
Österreich wurde vom Zentralen Arbeitsinspektorat und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vertreten. Gemeinsam wurde ein Konzept entwickelt, mit dem Ziel, die gesundheitliche Situation der Bäcker durch Information und Schulung nachhaltig zu verbessern. Die zentrale Rolle der Mitarbeiter sollte betont werden, um sie bei Gesundheitsförderungsaktivitäten miteinbeziehen zu können.
Bei der Umsetzung der Zielvorgaben musste auf die speziellen Voraussetzungen Bedacht genommen werden – zum einen sind die Bäckereien überwiegend kleingewerblich strukturiert, zum anderen gab es zu Projektbeginn kaum Präventivkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen oder Betriebsräte.
Das österreichische Sozialversicherungsgesetz sieht im Gegensatz zu Deutschland kein Bonus-Malus-System vor, welches in Deutschland als Druckmittel für die Bereitschaft der Arbeitgeber, in technische Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu investieren, wirksam war.
Alle Initiativen in Österreich mussten daher auf Freiwilligkeit und Zusammenarbeit mit den betroffenen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Interessensvertretungen aufgebaut werden.
Bis zu Beginn des Projektes war es üblich, dass bei den Betriebsbesuchen von Arbeitsinspektoren und Vertretern der Unfallverhütungsdienste das Augenmerk auf Kontrolle von Arbeitszeit und Maschinenschutz gerichtet war, also keinerlei Einbeziehung der Mitarbeiter in einen Gesundheitsförderungsprozeß stattfand. Gesundheitliche Belastungen durch Mehlstaub und Zwangshaltungen durch Heben und Tragen wurde gerade bei kleingewerblichen Backbetrieben als branchenüblich und nicht änderbar angesehen.
Es war klar, dass den bestehenden Kleinbäckereien, die wirtschaftlich unter großem Konkurrenzdruck stehen, gesetzlich vorgeschriebene Investitionen von raumlufttechnischen Anlagen kaum zugemutet werden konnten.
Damit wurde das Augenmerk auf jene Maßnahmen gelegt, die eine Verringerung der Mehlstaubexposition durch eine verbesserte Arbeitsorganisation und durch Änderung des Arbeitsverhaltens der Mitarbeiter erreichten könnten.
Bei diesem Projekt musste also vom strikten Grundsatz „Vorrang der technischen Maßnahmen", wie er im ArbeitnehmerInnenschutz gefordert wird, abgewichen werden.
Quellen: - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Metainfo:
Autor: Harald Kviecien; Copyright: Harald A. Kviecien KEG; Publiziert von: Harald Kviecien (kviecien) factID: 106825.1; Publiziert am 04 Jan. 2002 19:14