Der FCS bietet eine flexible Berechtigungsvergabe. Für jede Information
("Fact") kann festgelegt werden, welche BenutzerInnen lese- oder
bearbeitungsberechtigt sind. Berechtigungen werden entweder für
Benutzergruppen oder für einzelne Personen vergeben. Bei der
Definition der einzelnen Benutzergruppen sind keine Grenzen gesetzt. Es
können beliebig viele Gruppen mit beliebig vielen BenutzerInnen
angelegt werden.
Beispiele aus der Praxis:
gemeinsames Verfassen eines Artikels
Beim gemeinsamen Verfassen eines Artikels sind zwei oder mehr
AutorInnen beteiligt. In den Anfangstadien des Artikels werden
ausschließlich die AutorInnen des Artikels mit Lese- bzw.
Bearbeitungsberechtigungen versehen. Nach Fertigstellung des Artikels
ist es dann möglich, die Leseberechtigung auf eine oder mehrere Gruppen
auszudehnen, um beispielsweise Feedback einzuholen.
Bearbeitungsprivilegien
stehen aber nach wie vor ausschließlich den AutorInnen zur Verfügung.
Die
Endversion des Artikels kann abschließend allen BesucherInnen der
Plattform ausnahmslos zur Verfügung gestellt werden, indem die
Leseberechtigung ausgedehnt wird.
sensible Daten Ein Unternehmen betreibt eine Plattform für den internen
Wissensaustausch. In den meisten Fällen ist es wünschenswert, dass sich
MitarbeiterInnen abteilungsübergreifend austauschen. In anderen Fällen
ist es sinnvoll, nur bestimmte Gruppen bzw. Abteilungen mit
Berechtigungen für einzelne Inhalte zu versehen. Als konkretes Beispiel
sei hier die Buchhaltungsabteilung genannt. Diese behandelt oft
sensible Daten, auf die meist nur Benutzergruppen bzw. Abteilungen wie
"Buchhaltung" und "Geschäftsführung" Zugriff erhalten sollen. In
Ausnahmefällen muss es aber möglich sein, an ausgewählte Einzelpersonen
zusätzlich Lese- oder Bearbeitungsberechtigungen zu vergeben.